Kindeswohlgefährdung: Bei Kindesrückführung an die Eltern ist ein psychologisches Gutachten erforderlich (Fachanwalt Klaus Frankfurth)
Eine schwerwiegende Verletzung der Pflicht zur korrekten Erfassung der Arbeitszeit und die Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit können die außerordentliche Kündigung eines annähernd 40 Jahre bestehenden, bisher unbelasteten Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
Das folgt aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern. Für die Richter war es im Rahmen der Interessenabwägung insbesondere von Bedeutung, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis eines Kollegen gefährdet hat, indem er diesen dazu verleitet hat, für ihn die Arbeitszeit in der Stempeluhr falsch zu erfassen.
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.7.2019, 5 Sa 246/18
Öncü Göksu
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht
(Letzte Änderung: 16.10.2019)