Kindeswohlgefährdung: Bei Kindesrückführung an die Eltern ist ein psychologisches Gutachten erforderlich (Fachanwalt Klaus Frankfurth)
Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem 1.1.2021 stufenweise erhöht. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Verordnung beschlossen und folgt damit dem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus Juni 2020.
Hintergrund:
Nach dem Mindestlohngesetz kann die Bundesregierung die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats verbindlich machen.
Der Mindestlohn steigt in vier Halbjahresschritten von derzeit 9,35 Euro brutto je Zeitstunde (im Jahr 2020) jeweils zum
Öncü Göksu
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht
(Letzte Änderung: 19.12.2020)