Kindeswohlgefährdung: Bei Kindesrückführung an die Eltern ist ein psychologisches Gutachten erforderlich (Fachanwalt Klaus Frankfurth)
Auch in diesem Jahr fand zum sechsten Mal im Rahmen der jährlichen Generalversammlung der APRAXA eG das Experten – Kolloquium zum Versicherungsrecht statt.
Nach den erfolgreichen Veranstaltungen in Hamburg (2013), Tübingen (2014), Potsdam (2015), Düsseldorf (2016) und am Nürburgring in der Eifel (2017) tagten die Fachanwälte für Versicherungsrecht in diesem Jahr in der Freien Hansestadt Bremen.
Am Freitag,29. Juni 2018, fanden sich die Teilnehmer aus ganz Deutschland zum Kolloquium ein um aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung zum Versicherungsrecht und Entwicklungen in der Versicherungswirtschaft zu erörtern.
Nach einer kurzen Einführung von U. Linder über aktuelle Entwicklungen im Rechtsschutzmarkt referierte Hartmut Kowalski (Hamburg) über neue Entscheidungen zur Rechtsschutzversicherung, insbesondere die Frage, wann ein Rechtsschutzversicherungsfall im Passivprozeß vorliegt? und welches Ereignis den Rechtsschutzfall auslöst?
Nach der BGH-Entscheidung zu den Widerrufsfällen bleiben viele Fragen offen.
U. Linder referierte zwei aktuelle BGH – Entscheidungen zur Vermittlerhaftung und zum Buchauszug für Handels- und Versicherungsvertreter.
Danach erläuterte er die neue Gesetzesslage zu den Informationspflichten und die ab dem 23.02.2018 geltenden Regelungen im VVG.
Zum Abschluß wurde auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingegangen und insbesondere die BAG-Vorlage an den EUGH zur Rückversicherung bei Pensionskassen.
Ulf Linder
Magister rer.publ., Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
(Letzte Änderung: 01.07.2018)