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Anwalt Gemeinschaftseigentum

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Gemeinschaftseigentum

Jeder Wohnungseigentümer ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüsse einzuhalten. So steht es im Gesetz, doch was bedeutet dies eigentlich?

In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentumswohnungen unterscheidet man zwischen Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum. Gemeinschaftliches Eigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetz sind das Grundstück und das Gebäude, soweit sie nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen.

Wir überprüfen für Sie, welche Rechte und Pflichten sich aus dem Gemeinschaftseigentum ergeben!

Achtung

Sollte bereits ein Beschluss gefasst worden sein oder steht eine Beschlussfassung unmittelbar bevor, müssen Sie schnell handeln! Eine Anfechtung ist nur innerhalb eines Monats möglich, gleichgültig ob bereits ein Protokoll der Versammlung vorliegt oder nicht!

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Instandhaltungskosten in der WEG: Mehrheit darf Minderheit nicht benachteiligen

Die Neuregelung der Kostenverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein wichtiges Instrument, um strukturelle Veränderungen oder veränderte Nutzungsrealitäten bei Instandhaltungsmaßnahmen Rechnung zu tragen. Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 9. Januar 2025 (36 S 10132/23 WEG) erneut bekräftigt, dass ein abweichender Beschluss über die Verteilung von Sanierungskosten zwar grundsätzlich möglich ist, dieser aber an klare sachliche Kriterien gebunden ist. Eine bloß willkürliche oder einseitige Belastung einzelner Eigentümergruppen hält das Gericht nicht für zulässig.

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Außenansicht entscheidet: Wann die WEG den Fensteraustausch bezahlen muss

Mit Urteil vom 12.12.2024 (Az. 29 S 58/24) hat das Landgericht Köln eine praxisrelevante Entscheidung zur Kostenverteilung beim Austausch von Fenstern in Wohnungseigentumsanlagen getroffen. Im Mittelpunkt stand die Auslegung einer Regelung in der Teilungserklärung, die die Instandhaltungspflichten für Fensterrahmen zwischen Gemeinschaft und Sondereigentümer aufteilte.

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