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Anwalt Gemeinschaftseigentum

Wir sind für Sie da!
 

Gemeinschaftseigentum

Jeder Wohnungseigentümer ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüsse einzuhalten. So steht es im Gesetz, doch was bedeutet dies eigentlich?

In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentumswohnungen unterscheidet man zwischen Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum. Gemeinschaftliches Eigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetz sind das Grundstück und das Gebäude, soweit sie nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen.

Wir überprüfen für Sie, welche Rechte und Pflichten sich aus dem Gemeinschaftseigentum ergeben!

Achtung

Sollte bereits ein Beschluss gefasst worden sein oder steht eine Beschlussfassung unmittelbar bevor, müssen Sie schnell handeln! Eine Anfechtung ist nur innerhalb eines Monats möglich, gleichgültig ob bereits ein Protokoll der Versammlung vorliegt oder nicht!

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