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Unser Team
 

Dipl. Jur. Thomas Löw Partner, Rechtsanwalt, Notar

Nach Abitur und Wehrdienst Studium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/Main; Abschluss als Diplom-Jurist. Referendariat am Landgerichtsbezirk Darmstadt. Nach dem 2. Staatsexamen 2005 unmittelbar Zulassung als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main.

Partner der Kanzlei.

Aufgrund langjährig spezialisierter Tätigkeit 2012 Verleihung des Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht sowie 2015 der Fachanwaltstitel für Versicherungsrecht und Medizinrecht.

Im Jahr 2023 Bestellung zum Notar mit dem Amtssitz in Dreieich.

Viele Jahre Vorstandstätigkeiten in verschiedenen gemeinnützigen Vereinen. Mitglied im Kuratorium des Johanniter-Haus Dietrichsroth in Dreieich. Langjähriger Handballschiedsrichter auf höchster hessischer Spielebene.

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Medizinrecht

Dipl. Jur. Thomas Löw 

Dipl. Jur. Thomas Löw
Partner
Rechtsanwalt
Notar

Fachanwalt für Verkehrsrecht,
Fachanwalt für Versicherungsrecht,
Fachanwalt für Medizinrecht

Expertise
Erbrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht

Sprachen
Deutsch

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Sekretariat
Tel: +49 (0) 6103 8047006
Fax: +49 (0) 6103 8077074
E-Mail: notar-dreieich@pfeiffer-link.de

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Erbrecht
09.10.2023

Testament: Alleinerbe – auch wenn andere ebenfalls etwas erben!

Auch wenn nach dem Wortlaut eines Testaments mehrere Personen etwas „erben“ sollen, kann die Auslegung ergeben, dass nur eine Person Alleinerbe werden sollte und die übrigen Begünstigten mit Vermächtnissen bedacht werden sollten. Hierfür spricht, wenn die einer Person zugewandten Vermögenswerte aus Sicht des Erblassers den wesentlichen Teil seines Nachlasses darstellen und diese Person nach dem Testament auch für die „Beerdigung und Folgekosten“ verantwortlich zeichnen sollte. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden. 

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07.09.2023

10-jährige Haltefrist: Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Ein Erbe verliert nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden. 

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Schadensersatzrecht
28.02.2023

Jugendschutz: Schmerzensgeld wegen Shisha-Abgabe an Minderjährige

Die ungeprüfte Abgabe einer Shisha an eine Minderjährige verstößt gegen die Bestimmungen des Jugendschutzes. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main bestätigte ein Urteil des Landgerichts (LG), mit dem der Betreiber wegen der erlittenen Kohlenmonoxid-Vergiftung der Minderjährigen zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 6.400 Euro verurteilt worden war. 

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