Alle Beiträge zum Stichwort: Beschluss
Wohnungseigentumsrecht
WEG-Recht: Dachsanierung: drei Vergleichsangebote für Auftrag
Beschließt die Gemeinschaft, eine Dachsanierung in Teilabschnitten zu je mehreren zehntausend Euro durchzuführen, sind für jeden einzelnen Abschnitt mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen. Dies gilt auch, wenn die Firma beauftragt werden soll, die vorherige Teilabschnitte zufriedenstellend ausgeführt hat, so das Amtsgericht (AG) Bonn.
Wohnungseigentümergemeinschaft
WEG-Recht: Eigentümergemeinschaft kann Schwimmbad und Sauna nicht per Beschluss stilllegen
Sind in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung bestimmte Gemeinschaftseinrichtungen (hier: Schwimmbad und Sauna) und die Pflicht der Gemeinschaft zu deren Erhaltung vorgesehen, widersprechen Beschlüsse über deren Stilllegung ordnungsmäßiger Verwaltung. Eine Stilllegung ist nur einstimmig möglich. So hat es das Amtsgericht (AG) Hamburg-Altona entschieden.
Erbrecht
Pflichtteilsstrafklausel: Korrektur eines Nachlassverzeichnisses zu verlangen, bedeutet nicht, den Pflichtteil zu fordern
Setzen sich Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben des Längstlebenden ein, wird häufig eine sog. Pflichtteilsstrafklausel vereinbart. Danach verliert ein Schlusserbe seinen Erbanspruch nach dem Längstlebenden, wenn er schon nach dem Tod des Erstverstobenen seinen Pflichtteil fordert. Er erhält dann auch nach dem Tod des Längstlebenden nur seinen Pflichtteil.
WEG
Unbefugte WEG-Einberufung: Widerruf per einstweiligem Rechtsschutz möglich
Einzelne Wohnungseigentümer sind nicht zur Einberufung von Eigentümerversammlungen befugt. Tun sie dies trotzdem, können sie im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zum Widerruf der Einberufung verpflichtet werden. So sieht es das Amtsgericht (AG) Tettnang.
WEG
Corona-Pandemie: WEG-Eigentümerversammlung auf dem Spielplatz
Eine Eigentümerversammlung auf dem Spielplatz der Eigentumsanlage widerspricht zumindest zu Pandemiezeiten nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. Sie stellt keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Versammlung dar. Das entschied jetzt das Amtsgericht (AG) Wedding.
Kein Eigentümerbeschluss erforderlich
Wohnungseigentum: Verwalter darf über Versorgungsverträge entscheiden
Der Verwalter darf über den Abschluss eines Versorgungsvertrags regelmäßig aus eigener Befugnis entscheiden und muss keinen Eigentümerbeschluss einholen. So sieht es das Landgericht (LG) Frankfurt am Main.
Familienrecht
Gleichberechtigung: Ehevertrag nach Heirat kann sittenwidrig sein
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat jetzt entschieden: Ein Ehevertrag kann sittenwidrig sein, wenn er mehrere Monate nach der Eheschließung geschlossen wurde. Es kommt auf die Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände an.
WEG
WEG-Verwaltung: Jahresrechnung: Es kommt auf den Zeitpunkt des Beschlusses an
Für die Beurteilung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung kommt es auf den Zeitpunkt des Beschlusses an. Er kann nicht durch nachgeholte Abrechnungen, Klarstellungen etc. geheilt werden.
Bauliche Veränderungen:
Form des Beschlusses sowie Pflichten und Haftung des Verwalters
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden: Ein Beschluss über eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums muss mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Dabei sind auch die nicht beeinträchtigten Eigentümer stimmberechtigt. Daneben muss ggf. die Zustimmung der Eigentümer vorliegen, die über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden.
Eherecht
Wann ist ein Auslandsehe aufhebbar
Ist ein Ehegatte zwar 16, aber noch nicht 18 Jahre alt, hat ein Gericht ein eingeschränktes Ermessen, wenn es darum geht, ob eine Auslandsehe aufzuheben ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt klargestellt: Steht fest, dass die Aufhebung in keiner Hinsicht unter Gesichtspunkten des Minderjährigenschutzes geboten ist, sondern sprechen gewichtige Umstände dagegen, kann das Gericht hiervon absehen. Denn die einschlägige Vorschrift des BGB besagt, dass die Ehe aufgehoben werden „kann“, nicht „muss“.