Sofortkontakt zur Kanzlei
Pfeiffer Link & Partner Ihre Rechtsberatung in Darmstadt, Dreieich und Frankfurt/Main

Alle Beiträge zum Stichwort: Grundstücksnachbar

Mietrecht

Mietvertrag: Trotz Dauerbaustelle keine Mietminderung

Nach Abschluss des Mietvertrags eintretende erhöhte Lärm- und Schmutzimmissionen begründen, wenn anderslautende Beschaffenheitsvereinbarungen fehlen, grundsätzlich keinen zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung. Dies gilt auch, wenn sie von einer auf einem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle herrühren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. 

19.04.2022
Beitrag lesen

Baugenehmigungsverfahren:

Hangrutschgefahr muss nicht schon mit Erteilung der Baugenehmigung geklärt sein

Ein sich um die Tragfähigkeit seines Grundstücks sorgender Nachbar kann nicht die Aufhebung einer für das angrenzende Grundstück erteilten Baugenehmigung verlangen, die unter der Bedingung steht, dass spätestens bei Baubeginn eine Bescheinigung über die Gewährleistung der Standsicherheit des Bauvorhabens vorzulegen ist. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht (VG) Mainz. 

20.05.2021
Beitrag lesen

BGH-Rechtsprechung

Brand eines Gebäudes an der gemeinsamen Giebelmauer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden: Wird ein Grundstück so geteilt, dass eine Giebelmauer, an die von beiden Seiten angebaut ist, auf der neuen Grundstücksgrenze steht, wird die Mauer hierdurch im Zweifel eine sog. gemeinschaftliche Grenzeinrichtung. Das hat Folgen, z. B. wenn es, wie im Fall des BGH, zu einem Brand eines an eine Nachbarwand angebauten Gebäudes kommt. 

14.04.2021
Beitrag lesen

Nachbarrecht

Anspruch auf Unterlassung der Nutzung eines baurechtswidrigen Offenstalls für Pferde

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden: Ein Grundstücksnachbar kann von dem anderen verlangen, die Pferdehaltung in einem Offenstall zu unterlassen, den dieser ohne Baugenehmigung und unter Verstoß gegen das öffentlich-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme errichtet hat. 

19.01.2021
Beitrag lesen