Alle Beiträge zum Stichwort: Maklerprovision
Maklerrecht
Urkundenfälschung: Beweislast zur Verwirkung des Makleranspruchs
Die Beweislast für die Fälschung einer Urkunde, aus der sich eine Verwirkung des Makleranspruchs ergeben soll, liegt nach den allgemeinen Grundsätzen bei dem, der sich auf die Verwirkung beruft, also dem Maklerkunden. So sieht es das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.
Frist für Maklercourage
Vermittlungstätigkeit: Makler müssen sich beeilen …
Eine Maklercourtage ist nicht geschuldet, wenn zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Kaufvertragsschluss 14 Monate liegen und der Käufer die Immobile zwischenzeitlich gemietet hat.