Alle Beiträge zum Stichwort: Ordnungswidrigkeit
Verkehrsrecht
Ordnungswidrigkeit: Handy auf dem Oberschenkel ablegen, heißt, es zu benutzen
Wird dem Betroffenen die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons zur Last gelegt, ist entscheidend, ob er es wirklich „benutzt“ hat. Das hat das Bayrische Oberste Landesgericht (BayObLG) jetzt für das Ablegen des Handys auf dem Oberschenkel bejaht.
Ordnungswidrigkeit - Arbeitslohn
Wenn der Arbeitgeber Verwarnungsgelder des Arbeitnehmers zahlt
Die Ausgleichszahlung eines Verwarnungsgeldes durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer, der die Ordnungswidrigkeit (hier: einen Parkverstoß) begangen hat. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden. Zu klären bleibt aber, ob den Fahrern dadurch nicht ein geldwerter Vorteil und damit am Ende doch Arbeitslohn zugeflossen ist.