Sofortkontakt zur Kanzlei
Pfeiffer Link & Partner Ihre Rechtsberatung in Darmstadt, Dreieich und Frankfurt/Main
Pfeiffer Link & Partner
Aktuelle Fachbeiträge
 

Arbeitsrecht Private Internetnutzung: Kündigung möglich

Die private Nutzung von Internet und E-Mail am Dienst-PC während der Arbeitszeit trotz eines entsprechenden Verbots rechtfertigt eine fristlose Kündigung, wenn der Arbeitnehmer sowohl an mehreren Tagen durchgehend und als auch über Monate hinweg regelmäßig Internetadressen (URL) aufgerufen und E-Mails zu privaten Zwecken geschrieben hat. Hierauf wies jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hin. 

Dies gilt nach dem LAG umso mehr, wenn zwischen den einzelnen URL-Aufrufen ein Zeitraum von weniger als ein bis zwei Minuten liegt, denn dazwischen kann keine Arbeitsleistung erbracht worden sein.

LAG Köln, Urteil vom 7.2.2020, 4 Sa 329/19

Ähnliche Artikel